Probatorik:

Die "Probe-Stunden" dienen der Diagnostik und Indikation und können direkt mit der Krankenkasse abgerechnet werden. Die Versichertenkarte wird beim Erstkontakt (quartalsweise) eingelesen.

 

Kosten der Therapie:

Die Psychotherapiekosten werden durch die gesetzlichen Krankenkassen übernommen, wenn diese von einem approbierten und kassenzugelassenen Psychotherapeuten durchgeführt wird. Psychotherapie muss bei den Krankenkassen beantragt werden; den formalen Ablauf bespreche ich mit dem Kind / Jugendlichen und den Eltern während der Probatorik. Die Indikation wird von einem Gutachter der Krankenkasse geprüft und gegebenenfalls genehmigt.

 

Auch die privaten Krankenversicherungen übernehmen meistens die Kosten der Psychotherapie. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig in welchem Umfang Ihre private Versicherung die Kosten zurückerstattet.